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Ab 22. Mai 2021 fällt der Odenwaldkreis aus der Bundesnotbremse

Ab Samstag 22.05.2021 fällt der Odenwaldkreis aus der Bundesnotbremse.

Ab 22. Mai 2021 fällt der Odenwaldkreis aus der Bundesnotbremse

Ab dem 22.05.2021 darf in folgender Weise auf den Plätzen gespielt werden:

  • Einzel und Doppel (max. 2 Hausstände) möglich
     Sport allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen (Indoor & Outdoor)


  • Keine Durchmischung der Trainingsgruppen
     Einzelne Trainingsgruppen müssen einen Mindestabstand von 3m einhalten


  • Trainer*innen werden beim genannten Personenkreis nicht berücksichtigt
     der Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung darf unterschirrten werden


  • Gruppentraining im Freien für Kinder bis einschließlich 14 Jahre
     unabhängig von der Anzahl der Hausstände mit bis zu zwei Trainer
  • Treiben ausschließlich geimpfte und genesene Personen Sport miteinander, kann dies unabhängig von den Inzidenzzahlen geschehen.
  • Treiben geimpfte/genesene Personen und nicht geimpfte Personen zusammen Sport, werden die Geimpften und Genesenen bei der zulässigen Personenzahl nicht mitgezählt.


Beispiel 1 (Bundesnotbremse): eine 5er-Gruppe Kinder unter 14 Jahren kann um beliebig viele genesene Kinder erweitert werden. 

               Beispiel 2 (Bundesnotbremse/Stufe 1): vier Spieler*innen aus vier Haushalten können Doppel spielen, wenn schon mindestens zwei Personen vollständig geimpft oder genesen sind.


* Als vollständig geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat (beim Impfstoff von Johnson & Johnson muss die einzige Spritze zwei Wochen zurückliegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.

 *Als Genesene gelten diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist der positive PCR-Test mitzuführen. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne COVID-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

User ImageDenise Kirschner, 22. Mai 2021