Aufgrund weiterer Verschärfungen durch das Land Hessen gelten für die Nutzer unserer Tennishalle nun folgende Regelungen:
2G in den Innenräumen (mit Maske und Abstand) von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dienstleistungen.
Ab Donnerstag, 25.11.2021 gilt somit auch in unserer Tennishalle die 2-G Regel (geimpft oder genesen, unter 18 Jahren- Testheft aus der Schule)