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Ab 04.03.2022 3G-Regelungen in den Indoor-Sportstätten

seit dem 04. März 2022 gilt in Hessen eine neue Corona-Schutzverordnung, die zum ersten Mal seit November 2021 Lockerungen für den Tennissport beinhaltet.



Ab 04.03.2022 3G-Regelungen in den Indoor-Sportstätten

Grundlegend gilt noch immer: Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Es wird auch weiterhin zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen unterschieden. Allerdings gilt in gedeckten Sportstätten (z.B. Tennishallen) ab sofort die 3G-Regel – nicht mehr länger die 2G-Plus-Regel.

Heißt: In einer Tennishalle dürfen nun alle Personen anwesend sein, welche die 3G-Regel erfüllen (Geimpfte, Genesene und Getestete).


weitere Informationen finden sich unter:

Wann gilt man als getestet? Wer ist für die Einhaltung der 3G-Regel verantwortlich? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier: 

https://www.htv-tennis.de/coronamaßnahmen


User ImageDenise Kirschner, 04. März 2022