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Entfall der Corona-Maßnahmen ab 02. April 2022

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Textkopie des Hessischen Tennisverbandes:

Die Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen tritt mit Ablauf des heutigen Tages außer Kraft. An ihre Stelle tritt ab morgen, den 2. April, die sogenannte „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (kurz: CoBaSchuV) in Kraft.

Heißt: Die bisherigen Auflagen (z.B. 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022. Von der sogenannten "Hotspot-Regel" möchte das Land Hessen vorerst keinen Gebrauch machen.

In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht den Vereinen daher frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.

Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, werden wir ebenso informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022.

01.04.2022

Entfall der Corona-Maßnahmen ab 02. April 2022
User ImageDenise Kirschner, 02. April 2022