Beitragsregelung

Die Benutzung der Tennisplätze im Freien setzt die Mitgliedschaft beim TC Michelstadt e.V. von 1924, die Beachtung der Platz- und Spielordnung und die termingerechte Entrichtung folgender Beiträge voraus:

1. Spielbeiträge:

a) Jährliche Spielbeiträge im Kalenderjahr (Seit dem Jahr 2017 unverändert!)

Erwachsene
190,00 Euro
Ehepaare
340,00 Euro
Familientarif (Ehepaar mit Kindern unter 18 Jahren)
365,00 Euro
Jugendliche bis 12 Jahre *)
25,00 Euro
Jugendliche von 13 - 18 Jahre *)
40,00 Euro
Schüler, Studierende, Auszubildende
75,00 Euro
Passive Mitgliedschaft
30,00 Euro

*) Die nächst höhere Beitragsgruppe gilt erst ab dem folgenden Kalenderjahr (d.h. 12. Geburtstag in 2024 = ab 2025 in der nächst höheren Beitragsgruppe; 18. Geburtstag in 2024 = ab 2025 in der nächst höheren Beitragsgruppe). Schüler, Studierende, Auszubildende: Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und den ermäßigten Beitrag (Beitragsgruppe: "Schüler, Studierende, Auszubildende) in Anspruch nehmen will, muss dies dem Vorstand rechtzeitig in Schriftform (Papier oder E-Mail) mitteilen, da ansonsten automatisch die Einstufung in die Beitragsgruppe "Erwachsene" erfolgt.

b) Gastspieler

Für Gastspieler beträgt der Spielbeitrag 7,00 Euro pro Stunde beim Spiel auf einem Platz im Freien, sofern der Gastspieler mit einem Mitglied spielt.

Die Platzgebühr für Gäste beträgt 14,00 Euro.

2. Aufnahmegebühren:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden keine Aufnahmegebühren erhoben.

3. Arbeitseinsatz:

Von allen Mitgliedern im Alter von 16 bis 70 Jahren sind pro Kalenderjahr 5 Arbeitseinsatzstunden zu erbringen. Der Arbeitseinsatz beginnt in dem Jahr, in dem das Mitglied 16 Jahre alt wird, unabhängig davon, wann die Arbeitseinsätze stattfinden. Die Arbeitseinsätze werden den Mitgliedern jährlich rechtzeitig durch Aushang am Clubhaus oder auf der Internetseite bekannt gegeben. Die Arbeitsstunden werden durch ein zuständiges Vorstandsmitglied quittiert. Mitgliedern, deren Zeit es nicht erlaubt die Arbeitseinsatzstunden zu erbringen, zahlen pro nicht-erbrachter Stunde 12 Euro.

4. Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Kalenderjahres und in Schriftform (Papier oder E-Mail) an den Vorstand möglich (Kündigungen in mündlicher Form werden nicht anerkannt).

Die schriftliche Mitteilung über eine Passivierung muss bis spätestens 31.12. des Kalenderjahres beim Vorstand eingegangen sein, die Passivierung beginnt dann zum 01.01. des Folgejahres. Eine Aktivierung der Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich beim Vorstand erfolgen.